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   BGH, 29.11.1988 - 5 StR 517/88   

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https://dejure.org/1988,5118
BGH, 29.11.1988 - 5 StR 517/88 (https://dejure.org/1988,5118)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1988 - 5 StR 517/88 (https://dejure.org/1988,5118)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1988 - 5 StR 517/88 (https://dejure.org/1988,5118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Feststellung des Vorliegens eines Vermögensnachteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 3/84

    Strafbefreiender Rücktritt eines Angeklagten vom Versuch der räuberischen

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - 5 StR 517/88
    Unter diesen Umständen bedarf es ergänzender Feststellungen (vgl. BGH, Urt. v. 4. April 1984 - 2 StR 3/84 -), die nicht ausgeschlossen erscheinen.".
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 539/97

    Anstiftung zur Erpressung - Beihilfe zur räuberischen Erpressung

    In einem solchen Fall tritt aber der zur Tatvollendung nach den §§ 253, 255 StGB vorausgesetzte Vermögensnachteil beim Erpreßten auch in Gestalt konkreter Vermögensgefährdung nicht ein (vgl. BGHR StGB § 253 I Vermögensschaden 6 sowie § 255 Versuch 1 und Vollendung 1).

    Allerdings können die bisher getroffenen Feststellungen zum äußeren Tatablauf und zur inneren Tatseite bestehen bleiben; sie sind von Rechtsfehlern nicht beeinflußt und bedürfen lediglich in der aufgezeigten Richtung der Ergänzung durch den neuen Tatrichter (vgl. BGHR StGB § 253 I Vermögensschaden 6).

  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 298/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung

    Den Urteilsfeststellungen kann nicht entnommen werden, daß das Geld zu irgendeinem Zeitpunkt des Tatgeschehens gefährdet war und damit der für eine vollendete Straftat nach § 253 StGB vorausgesetzte Vermögensnachteil bereits eingetreten ist (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 6; Tröndle StGB 48. Aufl. § 253 Rdn. 15).
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